Allgemeine

Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tattoo-Dienstleistungen


BLVCK BIRD TATTOOSTUDIO

Simone Steidl

Lunaplatz 3

4030 Linz


Stand: April 2026


1.⁠ ⁠Geltungsbereich


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, Terminvereinbarungen, Beratungen, Entwurfsarbeiten und Tätowierungen zwischen dem Tattoo-Studio und Kund:innen.


Mit Terminvereinbarung – persönlich, telefonisch, per E-Mail, Instagram, WhatsApp oder über ein Online-Buchungssystem – gelten diese AGB als akzeptiert.


Zusätzlich ist vor jeder Tätowierung die gesonderte schriftliche Aufklärung und Einwilligung gemäß aktuellem WKO-Muster zu unterzeichnen.


Für eingemietete Tätowiererinnen und Tätowierer in diesem Tattoostudio die auf selbstständiger Basis arbeiten sind diese AGB ausgenommen - bitte dafür gesondert bei der bzw. dem betreffenden Tätowierer:in informieren.



2.⁠ ⁠Terminvereinbarung und Anzahlung


Vereinbarte Tattoo-Termine sind verbindlich. Mit der Terminbestätigung kommt ein verbindlicher Dienstleistungsvertrag zustande.


Die für den Termin reservierte Studiozeit wird exklusiv für die Kundin bzw. den Kunden freigehalten.


Zur Fixierung eines Termins ist keine Anzahlung erforderlich.


3.⁠ ⁠Terminverschiebung, Absage und No-Show


Eine kostenfreie Terminverschiebung oder Absage ist bis zu 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Tattootermin möglich.


Bei:

• verspäteter Absage

• Nichterscheinen

• Zuspätkommen von mehr als 30 Minuten

• Terminabbruch aus vom Kunden verursachten Gründen


wird eine Ausfallgebühr als pauschalierter Ersatz für den entstandenen Aufwand und Verdienstausfall verrechnet.

Diese wird Anhand einer Rechnung an den Kunden geschickt. Sollte diese nicht fristgerecht bezahlt werden und eine weitere Mahnung erfolglos bleiben, wird ein Inkassounternehmen eingeschaltet.


Die Ausfallgebühr entfällt ausschließlich dann, wenn die Kundin oder der Kunde aufgrund einer akuten Erkrankung verhindert ist und innerhalb von 3 Tagen ein ärztlicher Nachweis vorgelegt wird.


Höhe der Ausfallgebühr:

Termine bis zu 4 Stunden: 100€

Termine ab 4 Stunden: 200€


Die Dauer des Tattootermins wird vorab von der Tätowiererin bzw. dem Tätowierer anhand des vereinbarten Motivs kalkuliert und der Kundin bzw. dem Kunden bei der schriftlichen Terminvereinbarung mitgeteilt.




4.⁠ ⁠Gesundheitliche Voraussetzungen


Kund:innen sind verpflichtet, sich vor dem Termin wahrheitsgemäß über folgende Umstände zu informieren:

• Allergien

• Medikamente (z. B. Blutverdünner)

• Schwangerschaft

• Hauterkrankungen

• Kreislaufprobleme

• Infektionskrankheiten

• Epilepsie

• Diabetes

• sonstige relevante gesundheitliche Einschränkungen


Das Studio behält sich vor, eine Tätowierung aus gesundheitlichen, hygienischen oder sicherheitsrelevanten Gründen abzulehnen oder abzubrechen.


Erscheint eine Person alkoholisiert, unter Drogeneinfluss, krank oder verschweigt relevante Gesundheitsinformationen, zählt dies ebenso als Ausfall und Punkt 3. bzgl. Ausfallgebühr tritt in Kraft.



5.⁠ ⁠Preise und Zahlung


Preisangaben vorab sind unverbindliche Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich ein Fixpreis schriftlich vereinbart wurde.


Der endgültige Preis richtet sich nach:

• tatsächlichem Zeitaufwand

• Größe

• Detailgrad

• Körperstelle

• Hautbeschaffenheit

• Änderungswünschen vor Ort


Die Zahlung erfolgt unmittelbar nach der Sitzung.


Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.



6.⁠ ⁠Entwürfe und Designleistungen


Individuelle Tattoo-Entwürfe werden exklusiv für Kund:innen direkt beim Tattootermin erstellt.


Der kreative Entwurfsaufwand ist Bestandteil der Dienstleistung. Wird nach bereits erstelltem Entwurf keine Tätowierung durchgeführt, kann das Studio eine separate Design- bzw. Zeichenpauschale verrechnen.


Die Weitergabe, Vervielfältigung oder Nutzung des Entwurfs durch Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.



7.⁠ ⁠Nachstechen / Touch-up


Ein Nachstechen ist bei Fineline Tattoos nicht im Preis inkludiert, da diese häufig heller und manchmal auch ungleichmäßiger abheilen als durchschnittliche Tattoos. Eine Nacharbeit ist nur dann kostenlos, wenn diese im Rahmen eines neuen Tattoos gemacht wird, dafür zeitlich unbegrenzt. (Ausnahme: Ein Auffrischen eines Tattoos zählt nicht als Nachstechen.)

Je nach Aufwand des zum nachstechenden Tattoos wird eine Pauschale ab 50€ verrechnet.


Eine kostenlose Nacharbeit kann individuell erfolgen, wenn die Tätowiererin bzw. der Tätowierer dies als notwendig einstuft, die Kundin bzw. der Kunde erklärt sich jedoch damit einverstanden, innerhalb von 3 Monaten nach dem Tattootermin ein abgeheiltes Foto des betreffenden Tattoos in guter Qualität und bei Tageslicht fotografiert zu senden, um die mögliche Nacharbeit sowie den Zeitaufwand besser einschätzen zu können.


Ausgenommen von kostenlosen Nacharbeiten sind:

• Finger

• Hände

• Füße

• Hals (inkl. hinter dem Ohr und im Ohr)

• Stellen mit hoher Reibung

• Cover-ups

• Narbengewebe



8.⁠ ⁠Pflege und Haftung


Nach der Sitzung erhalten Kund:innen schriftliche Pflegehinweise.


Für Heilungsverläufe, die durch falsche Pflege, Sonne, Sport, Reibung, Schwimmen, Sauna, Tierkontakt oder Eigenverschulden negativ beeinflusst werden, übernimmt das Studio keine Haftung.


Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.



9.⁠ ⁠Minderjährige


Tätowierungen an Personen unter 18 Jahren erfolgen ausschließlich:

• mit persönlicher Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten

• Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises

• schriftlicher Zustimmung


Das Studio behält sich vor, Tätowierungen an Minderjährigen unabhängig davon abzulehnen.



10.⁠ ⁠Foto- und Nutzungsrechte


Sofern eine separate Einwilligung unterschrieben wurde, dürfen Fotos des Tattoos für:

• Portfolio

• Website

• Instagram / Social Media

• Werbung

• Printmedien


verwendet werden.



11.⁠ ⁠Gutscheine


Gutscheine sind 3 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig.


Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.


Bei No-Show oder kurzfristiger Absage kann der Gutscheinbetrag als Ausfallersatz verwendet werden.



12.⁠ ⁠Schlussbestimmungen


Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.


Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht in Linz.